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300 Euro Energiekostenpauschale – Was hat es mit dem Zuschuss auf sich?

Angesichts der rasant steigenden Energiepreise als Folge der Ukraine-Krise hat die Bundesregierung im Rahmen eines Entlastungspakets einen Energiekostenzuschuss von 300 Euro als Nothilfe für die deutschen Arbeitnehmer*innen beschlossen. Diese Energiekostenpauschale soll im September unbürokratisch auf dem Konto eingehen. Wir klären auf, wer einen Anspruch auf das Geld hat und wie viel nach Abzug der Steuern bleibt.

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Wer hat einen Anspruch auf die Energiekostenpauschale?

Die Energiepreise in Deutschland steigen, die Gehälter passen sich jedoch bei den meisten nicht an die höheren Ausgaben an. Viele sind besorgt. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 eine einmalige Energiekostenpauschale von 300 Euro brutto zugesagt.

Für viele Arbeitnehmer*innen in Deutschland stellt der Energiekostenzuschuss zumindest eine kleine finanzielle Entlastung da. Ein Kritikpunk ist allerdings, dass Rentner*innen, Studierende und Personen, die in ihrem Job zu wenig verdienen, nicht von dem Zuschuss profitieren.

Energiekostenpauschale: Automatischer Zuschuss ohne Antrag

Gehören Sie zu den Erwerbstätigen der Steuerklasse 1 bis 5, wird Ihnen das Geld im September direkt als staatlicher Zuschuss unbürokratisch auf Ihr Konto überwiesen. Ein separater Antrag ist also nicht erforderlich. Für Selbstständige reduziert sich stattdessen die Steuer-Vorauszahlung.

Wie viel netto bleibt vom brutto?

Die Energiekostenpauschale unterliegt der Einkommensteuer. Darum bekommen diejenigen, die einen hohen Steuersatz haben, nach Abzug der Steuer einen geringeren Nettobetrag als solche, die weniger verdienen. Arbeitnehmer*innen, die unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegen, profitieren hingegen von der vollen Summe.

Beispiel: Wie der Steuerzahlerbund für die Deutsche Presse-Agentur berechnete, würde eine alleinstehende Person mit Steuerklasse 1 und einem Jahresbruttoeinkommen von 72.000 Euro von dem Energiekostenzuschuss 181,80 Euro netto erhalten. Verheiratete Arbeitnehmer*innen mit Kind, der Steuerklasse 4 und einem Jahresbruttogehalt von 45.000 Euro könnten hingegen mit 216,33 Euro rechnen. 248,83 Euro würde die gleiche Person bei einem Jahresbruttogehalt von 15.000 Euro erhalten.

Tipp zur Energiekostenpauschale: Jetzt schon an später denken

Die höheren Heizkosten machen sich für viele erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung bemerkbar. Vor allem für Mieter*innen kann es hier zu Verzögerungen kommen. Dabei ist aufgrund der drastisch gestiegenen Energiekosten in den meisten Fällen von Nachzahlungen auszugehen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es deshalb ratsam, den staatlichen Zuschuss im September erst einmal zur Seite zu legen und später auch zweckgemäß für Nachzahlungen zu nutzen.

Der Energiekostenzuschuss ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen von zwei Entlastungspaketen beschlossen hat und zu denen z.B. auch das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr gehört. Eine genaue Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Zum Weiterlesen: Auch das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll Bürger*innen in Zeiten gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten entlasten.