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Gut abgesichert mit einer Bankvollmacht

Nicht immer kann man seine Bankgeschäfte selbst erledigen. Gründe dafür können zum Beispiel ein längerer Auslandsaufenthalt, eine stressige Lebensphase oder auch ein Unfall oder eine Erkrankung sein. Dann zahlt es sich schneller als man denkt aus, wenn man einer vertrauten Person eine Bankvollmacht erteilt hat.

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Mit einer Bankvollmacht erteilen Sie einer nahestehenden Person, der Sie vertrauen, die Möglichkeit, in Ihrem Namen Bankgeschäfte abzuwickeln. Bevollmächtigte*r kann zum Beispiel der oder die Partner*in, ein Elternteil oder ein anderes Mitglied Ihres Familien- oder Bekanntenkreises sein. Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Bankvollmacht erteilen, lesen Sie hier.

Was ist eine Bankvollmacht?

Über Ihr persönliches Bankkonto können Sie so verfügen, wie Sie es wollen – zum Beispiel Geld einzahlen oder abheben, Überweisungen tätigen oder einen Kredit aufnehmen. Dritte haben keinen Zugriff darauf. So ist Ihr Konto sehr sicher, allerdings kann auch niemand außer Ihnen im Notfall darauf zugreifen.

Darum empfiehlt es sich, mit einer Bankvollmacht vorzusorgen. Der oder die Bevollmächtigte kann dann in Ihrem Interesse über Ihr Konto oder mehrere Konten verfügen und fast genauso handeln als wäre es das eigene Konto. Statt von einer Bankvollmacht ist oft auch von einer Kontovollmacht die Rede. Der Unterschied: Bei einer Kontovollmacht kann der oder die Bevollmächtigte nur auf ein Konto zugreifen, bei einer Bankvollmacht hingegen auf alle Ihre Bankangelegenheiten.

Tipp: Mit einer Kundenvollmacht erteilen Sie eine Vollmacht über all Ihre Angelegenheiten bei der Sparda-Bank München, nicht jedoch für Konten und Anlagen bei anderen Banken und Sparkassen.

Wann braucht man eine Vollmacht?

Eine Bankvollmacht ist immer dann nützlich, wenn man selbst die eigenen Bankgeschäfte nicht erledigen kann. Das kann zum Beispiel bei einem längeren Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt der Fall sein, aber auch bei einer Auslandsreise.

Müssen wichtige Bankangelegenheiten erledigt werden, während man selbst aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage ist, führt das zu Stress bei allen Beteiligten. Besser ist es daher, sich schon im Vorfeld mit einer Bankvollmacht abzusichern und eine vertrauenswürdige Person mit der Erledigung der Bankgeschäfte im Falle der eigenen Abwesenheit zu betrauen.

Dies nimmt Ihnen nicht nur in einer möglicherweise stressigen Situation unnötige Sorgen ab, sondern erleichtert auch für die Bank die Prozesse, so dass anstehende Angelegenheiten schnell und einfach geklärt werden können.

Daher ist es auch sinnvoll, für den Ernstfall nicht nur eine Bankvollmacht zu erteilen, sondern auch Vollmachten für Versicherungen oder andere Vertragspartner, die relevant werden könnten, zu hinterlegen.

Was muss man bei einer Bankvollmacht beachten?

Viele Menschen befürchten bei einer Bankvollmacht, dass der oder die Bevollmächtigte mit der Vollmacht Schindluder treibt. Grundsätzlich bevollmächtigt eine Bankvollmacht nicht dazu, das Geld zu behalten. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, darf der oder die Bevollmächtigte

  • Eine BankCard (Debitkarte) bestellen
  • Über das Geld auf einem oder mehreren Konten sowie gegebenenfalls über einen eingeräumten Kredit verfügen
  • Wertpapiere oder Devisen kaufen und verkaufen
  • Kontoauszüge und andere Post entgegennehmen
  • In Ihrem Namen Schulden anerkennen

Der oder die Bevollmächtigte darf aber keine weiteren Konten in Ihrem Namen eröffnen oder bestehende Konten kündigen oder auf einen anderen Namen umschreiben. Ebenso wenig darf er oder sie Kreditverträge abschließen oder ändern oder ein Schließfach eröffnen. Auch ist man mit einer Bankvollmacht nicht berechtigt, Untervollmachten zu erteilen.

Sie können eine erteilte Bankvollmacht zudem jederzeit widerrufen. Das geht auch ganz unkompliziert per E-Mail oder telefonisch.

Bankvollmacht erteilen

Um eine Vollmacht zu erteilen, kommen Sie einfach mit dem oder der Bevollmächtigten in die Filiale. So können Sie sich schnell und unkompliziert mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Natürlich können Sie eine Bankvollmacht auch online oder telefonisch beantragen.

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Neben der Bankvollmacht gibt es noch verschiedene Arten von Vollmachten, die sich im Ernstfall als sehr nützlich erweisen können.

Eine der wichtigsten Vollmachten ist die Vorsorgevollmacht. Darin beauftragen Sie als Vollmachtgeber im Vorfeld eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Sinne zu handeln – etwa rechtliche Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen – wenn Sie selbst durch Unfall oder Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit Ihre Bankgeschäfte weiterhin in Ihrem Sinne ablaufen, ist der Punkt Vermögensvorsorgen hier besonders wichtig. Um sicher zu gehen, ist es daher besser, mit einer allgemeinen Bankvollmacht vorzusorgen. 

Eine Vollmacht kann in vielen Fällen eine stressige und belastende Situation entschärfen und den oder die Vollmachtgeber*in entlasten. Mit einer Bankvollmacht stellen Sie sicher, dass Ihre Bankangelegenheiten zu jeder Zeit reibungslos erledigt werden können.