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Baustein für Ihre Rente: die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit, die Rentenlücke zu verkleinern. Seit 2002 sind Unternehmen verpflichtet, Teile des Bruttolohns in einen bAV-Vertrag zu nehmen. Auf diesen Anteil entfallen vor dem Renteneintritt weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich kann das Unternehmen seinen Steuervorteil an Sie weitergeben.
Vom Brutto sparen und Zuschuss kassieren
Das Besondere bei der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass Sie vom Brutto sparen und das Unternehmen für seine Mitarbeitenden seit 2019 für Neuverträge 15 Prozent zuschießen muss. Der Staat unterstützt diese Sparform durch Verzicht auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf diesen Gehaltsanteil. Sie haben zwar monatlich netto weniger Geld zur Verfügung. Dafür sparen Sie eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung an.
Was passiert mit Ihrem Geld?
Arbeitgeber*innen schließen einen Vertrag mit einem Direktversicherungsunternehmen, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds ab. Was ausgewählt wird hängt davon ab, wieviel sich der Betrieb mit dem Thema selbst beschäftigen möchte.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Ohne Frage:
Es gibt eine Variante, in der ein Unternehmen die Betriebsrente allein über Firmengelder finanziert. Das lohnt sich auf jeden Fall. Fragen Sie Ihre Firma nach einer finanzierten Betriebsrente.
Mit Glück:
Rentabel ist die betriebliche Altersvorsorge auch, wenn sich Arbeitgeber*innen mit 20 bis 30 Prozent an Ihrem Beitragsanteil beteiligen. Der Betrieb spart ja für die bAV-Anteile Sozialabgaben. Davon kann er einen Teil an Sie abgeben. Das ist Verhandlungssache.
Auf jeden Fall:
Wenn Ihnen nur eine geringe Rente in Aussicht steht, ist die betriebliche Altersvorsorge eine gut geschützte Absicherung, denn sie ist von der Grundsicherung ausgenommen.
Worauf müssen Sie achten?
Für die bAV gilt: Heute sparen, morgen zahlen. Der Vorteil bei Steuern und Sozialabgaben reduziert sich in der Auszahlungsphase durch die nachgelagerte Besteuerung: Die angesparten Rentenanteile sind zu 100 Prozent zu versteuern. Allerdings ist der Steuersatz im Alter geringer als in Zeiten der Berufstätigkeit. Andererseits: Weil Sie weniger einzahlen, kann Sie die bAV Rentenpunkte kosten.
Eher kompliziert und am Ende finanziell unattraktiv ist die bAV, wenn Sie oft das Unternehmen wechseln möchten. Denn Sie können die Betriebsrente nicht einfach ohne Weiteres mitnehmen. Es lohnt sich, das sehr genau zu prüfen und auszurechnen.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten der Altersvorsorge.