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Das dritte Entlastungspaket: Von diesen Maßnahmen können Sie profitieren

Mit dem dritten, bisher umfangreichsten Entlastungspaket reagiert die Bundesregierung auf die stark gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten, die für viele Bürger*innen zunehmend zu einer großen Belastung werden. Von Strompreisbremse über Heizkostenzuschuss bis hin zum Kindergeldzuschlag: Mit rund 65 Milliarden Euro will der Koalitionsausschuss Bevölkerung und Wirtschaft entlasten. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen des dritten Entlastungspaketes sich für Sie lohnen können.

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Strompreisbremse im Entlastungspaket

Erleichterung für Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen: Im Rahmen des dritten Entlastungspakets sollen sie ihren „Basisverbrauch“ an Strom bald zu günstigeren Preisen beziehen können. Damit die Motivation zum Energiesparen dennoch erhalten bleibt, greift ab einem gewissen Verbrauch wieder der aktuelle Marktpreis.

Für rund 75 Prozent des Durchschnittsverbrauchs soll diese Strompreisbremse gelten und den Preis für den Basisverbrauch auf 30 Cent pro Kilowattstunde deckeln. So könnte eine Familie mit einem Gesamtverbrauch von 5.000 Kilowattstunden rund 340 Euro im Jahr einsparen. Genaue Informationen, ab wann die Strompreisbremse greifen soll, sind derzeit noch nicht bekannt.

Wohngeldreform und Heizkostenzuschuss

Mit dem Wohngeld greift der Staat Familien mit geringem Einkommen bereits finanziell unter die Arme. Ebenso sollen weitere zwei Millionen Bürger*innen im Rahmen der zum 1. Januar 2023 geplanten Wohngeldreform zusätzlich von dieser Unterstützung profitieren. Als schnelle Hilfe erhalten Wohngeldempfänger*innen zudem einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss. Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 beläuft sich dieser auf 415 Euro für eine Person und 540 Euro für zwei Personen. Außerdem stehen für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro zur Verfügung.

Anhebung von Kindergeld und Kindergeldzuschlag im dritten Entlastungspaket

Familien mit Kindern kommt die Erhöhung des Kindergeldes zugute, die ebenfalls für Januar 2023 geplant ist. Dabei gibt es 18 Euro mehr im Monat, sowohl im Jahr 2023 als auch 2024, für das erste und das zweite Kind. Weitere 12 Euro monatlich erhalten Familien für das dritte Kind, sodass eine Familie mit drei Kindern insgesamt mit 576 Euro mehr pro Jahr rechnen kann. Gleichzeitig steigt der Kindergeldzuschlag, mit dem die Regierung Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen unterstützt, auf 250 Euro im Monat.

Einmalzahlungen für Rentner*innen und Studierende

Nach Arbeitnehmenden sollen nun auch Rentner*innen von den steigenden Energiekosten entlastet werden, indem sie zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.

Gleiches gilt für Studierende und Fachschüler*innen, die mit einer Einmalzahlung von 200 Euro rechnen können. Wann und wie diese ausgezahlt wird, ist derzeit noch in Klärung.

Gemeinsam durch schwierige Zeiten: Wir geben Tipps zum Stromsparen

Neben den finanziellen Hilfen der Bundesregierung ist Energiesparen derzeit das Gebot der Stunde. Dabei haben Verbraucher*innen besonders beim Stromverbrauch und Heizen die Möglichkeit, schon durch geringfügige Veränderungen deutliche Einsparungen zu erzielen.

Unser Partner, der Ökoenergie-Versorger Polarstern, hat eine umfassende Liste mit 99 Tipps zum Energiesparen gesammelt, bei denen Sie keine Abstriche beim Komfort machen müssen. Mehr zu unserer Werte-Kooperation mit Polarstern und dem Ökostrom-Spezialtarif für Sparda-Kund*innen erfahren Sie hier.

Die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets sollen die Bürger*innen in Zeiten stark gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten unterstützen. Was das dritte Paket im Detail für Sie bedeutet, lesen Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.