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Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende: Mit diesen Hilfen können Sie rechnen

Beruf, Familienleben und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren, stellt für alleinerziehende Eltern häufig eine besondere Herausforderung dar. Um sie zu unterstützen, gibt es vom Staat finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende. Wir stellen die wichtigsten Finanzhilfen für alleinerziehende Mütter und Väter im Überblick vor.

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Finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Eltern gibt es zum Beispiel in Gestalt folgender Maßnahmen:

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende durch Elterngeld

Rund 2,61 Millionen Mütter und Väter in Deutschland ziehen ihre Kinder ohne die Hilfe einer anderen erwachsenen Person groß und gelten somit als alleinerziehend. Gehen Eltern nach der Geburt eines Kindes weniger oder vorübergehend gar nicht arbeiten, zahlt ihnen der Staat zur Absicherung der finanziellen Lebensgrundlage ein Elterngeld. Während Paare die volle Unterstützungsleistung nur dann bekommen, wenn sich jedes Elternteil eine gewisse Zeit um das Kind kümmert, können Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen oder es bei Bedarf auf 28 Monate strecken. Genau wie bei Paaren richtet sich die Höhe dabei nach dem Einkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes. Welche Voraussetzungen Alleinerziehende für das Elterngeld erfüllen müssen, erfahren Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Darüber hinaus gibt es auch in anderer Form finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende.

Entlastungsbetrag: Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Mit dem sogenannten Entlastungbetrag werden Alleinerziehende bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Er wird von den zu versteuernden Einkünften abgezogen und liegt derzeit bei 4.008 Euro jährlich. Mit jedem weiteren Kind kommen 240 Euro hinzu. Da fast alle alleinerziehenden Mütter oder Väter mit Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder der Steuerklasse 2 angehören, wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt.

Unterstützung durch Kinderzuschlag

Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, nicht aber für den ihrer Kinder ausreicht, erhalten einen Kinderzuschlag von bis zu 209 Euro im Monat. Der Zuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt und ist von der Situation der Familie abhängig. Ist Ihr Einkommen höher, verringert sich der Betrag.

Unterhaltsvorschuss als finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

Auch wenn Vater und Mutter getrennt leben, müssen beide Elternteile für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen. Kommt ein Elternteil dieser Verpflichtung in Form von Unterkunft, Verpflegung, Kleidung etc. nach, muss der andere Elternteil einen sogenannten Barunterhalt zahlen. Ausnahme: Das Nettoeinkommen liegt unterhalb des gesetzlich geregelten Selbstbehalts von derzeit 1.160 Euro im Monat. Erhalten Alleinerziehende diesen Unterhalt vom anderen Elternteil nicht regelmäßig oder nicht rechtzeitig, springt das Jugendamt mit einem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Die Höhe des Vorschusses richtet sich dabei nach dem Alter des Kindes. Weitere Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums

Unbeschwerte Freizeitgestaltung mit dem Münchner Familienpass

Auch in der Unternehmenskultur der Sparda-Bank München ist Familienfreundlichkeit fest verankert. Mit dem Münchner Familienpass unterstützen wir daher seit vielen Jahren ein Herzensprojekt, das Familien bei der Freizeitgestaltung finanziell entlasten soll. Der Pass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder bis einschließlich 17 Jahren. Für nur 6 Euro bietet er ein ganzes Jahr lang spannende Unternehmungen und jede Menge Spaß, Ermäßigungen und Rabatte. Sie erhalten den Familienpass vor Ort in den teilnehmenden Filialen der Sparda-Bank München sowie bei verschiedenen Verkaufsstellen. Oder Sie bestellen den Familienpass direkt online.