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Freundschaftsdienste: Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?
Bei vielen Menschen ist es gang und gäbe: Die Nachbar*innen fahren in den Urlaub und bitten Sie, während der Abwesenheit die Blumen zu gießen, den Briefkasten zu leeren oder das Haustier zu füttern. Oder Sie helfen im Freundeskreis beim Umzug mit.
Gefälligkeiten, die unter Nachbarn und Freunden häufig selbstverständlich sind. Doch wer haftet eigentlich, wenn es bei solchen freiwilligen und unentgeltlichen Helferdiensten versehentlich ein Schaden aufkommt? Wir erklären Ihnen das Wichtigste rund um die sogenannten „Gefälligkeitsschäden“.
Nicht nur bei Gefälligkeitsschäden unverzichtbar: Die private Haftpflichtversicherung
Von der zerbrochenen Vase über den Wasserschaden wegen eines vergessenen Wasserhahns beim Blumengießen bis hin zum Schlüsselverlust: Bei Freundschaftsdiensten kann so einiges schief gehen. Um solchen mitunter teuren Missgeschicken vorzubeugen, sollte jede*r Erwachsene eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Denn vor dem Gesetz haftet eine Person für alle Schäden, die sie anderen zufügt – unabhängig von der Höhe. Das kann schnell die Existenz bedrohen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt dabei sogar Schäden, die grob fahrlässig – nicht jedoch absichtlich – verursacht wurden.
Sonderfall: Stillschweigender Haftungsausschluss
Bei der Haftung gibt es Ausnahmen: So kann bei leichter Fahrlässigkeit ein stillschweigender Haftungsausschluss festgestellt werden. Helfer*innen, die versehentlich einen Schaden verursachen, haften dann nicht. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass freundlich gemeinte Hilfe nicht zur unberechenbaren Haftungsfalle für Helfer*innen wird.
Allerdings kann dieser Umstand das Verhältnis zwischen den Parteien auch ernsthaft gefährden und für die geschädigte Person hohe Kosten bedeuten. Haben Helfer*innen hingegen eine gute private Haftpflichtversicherung, die auch Gefälligkeitsschäden mit einschließt, kommt es in aller Regel nicht zu einem Haftungsausschluss. Es empfiehlt sich daher, bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn ein kleines Missgeschick kann schnell zum finanziellen und persönlichen Unglück werden.
Tipp: Um Ärger oder sogar juristische Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor Gefälligkeiten mit den Freunden oder Nachbarn über die Haftungsfrage zu einigen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten.
Gefälligkeitsschäden mit der DEVK absichern
Gut abgesichert sind Sie für solche Fälle mit unserem Partner DEVK. Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen hier einen umfassenden Rundumschutz für Sach-, Personen-, Vermögens- und Gefälligkeitsschäden, der sich für verschiedenste Lebenslagen flexibel erweitern lässt.
Und auch wenn Ihnen ein Gefälligkeitsschaden durch eine*n Bekannte entsteht, sind Sie finanziell auf der sicheren Seite. Denn im Rahmen der Forderungsausfalldeckung trägt die DEVK die entstandenen Kosten, sollte der oder die Verursacher*in zahlungsunfähig sein.
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