- Gemeinwohl-Ökonomie
Immer mehr Rentner*innen müssen Grundsicherung beantragen
Die gestiegenen Kosten bei Energie und Lebensmitteln führen dazu, dass sich viele Menschen in ihrem gewohnten Lebensstandard einschränken müssen. Besonders hart treffen die stetig steigenden Preise dabei Rentner*innen.
Im Jahr 2023 sind rund 90.000 mehr Rentner*innen auf die sogenannte Grundsicherung angewiesen als noch im Vorjahr. Besonders betroffen sind Frauen. Wir erklären, wer Anspruch auf die Unterstützung hat und wie sie sich beantragen lässt.
Was ist die Grundsicherung?
Unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten des Statistischen Bundesamtes erhielten laut Funke Mediengruppe rund 684.000 Senior*innen zum Ende des ersten Quartals in 2023 die Grundsicherung – so viele wie nie zuvor. Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln finanziert und vom Sozialhilfeträger ausgezahlt. Dabei ist der Zuschuss aber nicht gleichzusetzen mit der Sozialhilfe, sondern stellt vielmehr eine eigene Leistungszahlung vom Staat dar. Auf das Einkommen von Angehörigen wird bis zu Einkünften von 100.000 Euro im Jahr nicht zurückgegriffen.
Die Grundsicherung soll zum einen den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen, wozu unter anderem Lebensmittel, Kleidung und Instandhaltung von Haushaltsgeräten gehören. Zusätzlich deckt sie aber auch Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge sowie bestimmte Mehrkosten in Sonderfällen (zum Beispiel bei Behinderung).
Das Angebot richtet sich an alle, deren Renteneinkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen.
Wichtig: Anspruch haben nur bedürftige Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die das Rentenalter erreicht haben oder vollständig erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Als bedürftig gelten dabei nach Faustregel Menschen, deren Gesamteinkommen etwa unter 973 Euro liegt. Zum Einkommen zählen dabei (neben Renten) unter anderem auch Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Mieteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld und Zinsen über 26 Euro im Jahr.
Voraussetzungen, um Grundsicherung zu beantragen
Neben den Voraussetzungen beim Einkommen müssen Senior*innen, die die Grundsicherung beantragen möchten, außerdem die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben. Derzeit beträgt diese 65 Jahre. Die Altersgrenze wird jedoch in den kommenden Jahren stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Das heißt konkret: Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren. 1958 Geborene hingegen mit 66 Jahren.
Grundsicherung berechnen und beantragen
Sie gehören zu den Anspruchsberechtigten oder haben Angehörige, denen eine Grundsicherung zusteht? Dann können Sie die Höhe der individuellen Leistungszahlung im Vorfeld einmal grob selbst berechnen.
So wird der notwendige Lebensunterhalt nach drei unterschiedlichen Regelbedarfsstufen definiert:
- Alleinstehende und Alleinerziehende mit eigenem Haushalt erhalten monatlich 502 Euro.
- Personen, die mit Ehepartner*in (oder in eheähnlicher Gemeinschaft) zusammenleben, sowie Menschen mit Behinderung, die in einer Wohngemeinschaftsform leben, erhalten 451 Euro im Monat.
- Erwachsene, die in stationärer Einrichtung leben, bekommen 402 Euro im Monat.
Hinzu kommen die oben aufgeführten Leistungen wie Zahlungen für Unterkunft oder Versicherungen. Hierfür gibt es keine Pauschalbeträge – was jeweils angemessen ist, entscheidet der Sozialhilfeträger. So können Mietzahlungen je nach Lage und Mietspiegel beispielsweise stark variieren.
Anträge können entweder online, beim zuständigen Sozialamt im Bereich Grundsicherung oder bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Bei Renten von derzeit 973 Euro oder weniger liegt dem Bescheid bereits ein Antragsformular bei. Bei Zusage erfolgt die Zahlung für 12 Monate. Nach Ablauf des Leistungszeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Absicherung ist wichtiger denn je
Inflation, Energiekrise und Krieg gestalten die Zukunft weiterhin ungewiss. Wohin die Reise geht und wie sich die Wirtschaft in den nächsten Jahren entwickelt, lässt sich nicht vorhersagen. Umso wichtiger ist es daher, bereits heute die richtigen Vorsorgemaßnahmen für das Alter zu treffen. Je früher, desto besser.
Je nach Lebenssituation und individuellen Bedürfnissen oder Wünschen gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten. Ob Riesterrente, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder die sogenannte Garantierente Vario: Wir bei der Sparda-Bank München beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihnen und Ihren Ansprüchen passt.
Die Sparda-Bank München engagiert sich für die LichtBlick Seniorenhilfe
Als Deutschlands erste Gemeinwohl-Bank liegt uns das Wohl unserer Mitmenschen besonders am Herzen. Wir schauen nicht weg, sondern helfen da, wo Hilfe benötigt wird. So unterstützen wir bei der Sparda-Bank München seit 2007 auch den LichtBlick Seniorenhilfe e. V. Der Verein setzt sich seit 2003 für bedürftige Senior*innen in Deutschland ein und unterstützt die Menschen unter anderem mit finanziellen Soforthilfen, Medikamenten, Fahrkarten, Brillen oder Lebensmittelgutscheinen und Patenschaften. Mit Mitteln aus unserem Gewinn-Sparverein konnten wir im Jahr 2022 bedürftige Rentner*innen in Oberbayern mit einer Spende von 250.000 Euro unterstützen. Hinzu kommen weitere Hilfsaktionen zugunsten des Vereins.
Neben finanzieller Unterstützung benötigen viele Menschen im Alter auch Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Dafür können Sie sich im Rahmen einer Patenschaft engagieren oder auch als Seniorenassistent*in Lebensqualität schenken. Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Carmen Völk von der LichtBlick Seniorenhilfe – telefonisch unter der Nummer 089 679710118 oder per E-Mail an carmen.voelk@seniorenhilfe-lichtblick.de.