- Mensch & Umwelt
Hoffnungsträger Lieferkettengesetz: Was hat es damit auf sich?
Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – kurz Lieferkettengesetz – ist am 01. Januar 2023 eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet große deutsche Unternehmen dazu, entlang ihrer gesamten Lieferkette soziale und ökologische Standards einzuhalten.
Welche Standards das sind und in welcher Form Unternehmen ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten gemäß dem Lieferkettengesetz erfüllen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Warum wir das Lieferkettengesetz brauchen
Nach aktueller Schätzung sind weltweit noch immer 160 Millionen Jungen und Mädchen von Kinderarbeit betroffen. In Goldminen, auf Baumwollfeldern oder Kakaoplantagen leidet fast die Hälfte von ihnen unter gefährlichen oder ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Doch ihre Familien sind auf das zusätzliche Einkommen angewiesen.
So wird das Mineral Mica, das als Glitzer in der Farb- aber auch in der Kosmetikindustrie eingesetzt wird, häufig von Kindern abgebaut. Auch Naturkosmetikprodukte nutzen teilweise Mica aus Kinderarbeit.
Weitere 27,6 Millionen Menschen müssen weltweit Zwangsarbeit leisten – auch für deutsche Modemarken.
Das neue Lieferkettengesetz zielt darauf ab, solche Menschrechtsverletzungen durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten für Unternehmen zu vermeiden oder zu minimieren. So sollen die Menschenrechte und der Umweltschutz gezielt gestärkt werden.
Zu den Menschenrechten zählen unter anderem:
- der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
- der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- das Recht auf faire Löhne sowie
- der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen, insofern sie zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Dabei müssen Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nicht nur in ihrem eigenen Geschäftsbereich nachkommen. Sie gilt vom Rohstoff bis zum fertigen Endprodukt entlang der gesamten Lieferkette. Das heißt, auch bei unmittelbaren Zulieferern im Ausland muss ein Unternehmen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße vorgehen.
Wenn Unternehmen bei ihren Zulieferern Menschenrechtsverstöße feststellen, müssen sie Konsequenzen ziehen, beispielsweise indem schärfere Kontrollen eingeführt, die Partnerschaft mit dem Zulieferer beendet oder die Täter angezeigt werden. Seit 2023 gilt dies für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab 2024 werden auch deutsche Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in die Pflicht genommen.
Maßnahmen zur Einhaltung der Standards: Wie müssen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen?
Das Lieferkettengesetz legt fest, dass Unternehmen präventive Maßnahmen ergreifen müssen, um Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern und zu mildern. Hierzu gehören unter anderem:
- die Risikoanalyse menschenrechtlicher Risiken
- die Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen wie die Festlegung von Verhaltenskodizes für Lieferanten
- die Einrichtung von Beschwerdemöglichkeiten für die Menschen in den Lieferketten
- eine regelmäßig transparente Berichterstattung über die eigenen Aktivitäten.
Die Einhaltung dieser Standards wird von den Behörden kontrolliert. Kommen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach, können sie mit Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.
Wie sieht eine nachhaltige Lieferkette aus?
Darüber haben wir bei der Sparda-Bank München in unserem Podcast „Zeit zum Umdenken“ mit Bettina Roth gesprochen. Sie ist bei VAUDE Leiterin des Qualitätsmanagements und Expertin für alles rund um die Lieferkette.
Wie die Sparda-Bank München ist auch VAUDE GWÖ-zertifiziert. Warum das insbesondere bei Funktionskleidung ein großes Thema ist, erklärt Bettina Roth in unserem Podcast. Die ganze Episode zum Anhören finden Sie hier.