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Neuerungen 2023: Das ändert sich zum Jahreswechsel

Inflation, Energiekrise, Ukraine-Krieg: Ein herausforderndes Jahr neigt sich dem Ende zu und macht Platz für ein neues, uns hoffentlich wohlgesonnenes 2023. Auch dieser Jahreswechsel bringt wieder einige gesetzliche Änderungen mit sich, die sich auf Ihre Finanzen, Ihren Alltag sowie auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Wir geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Neuerungen.

Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Kindergeld, Steuerentlastungen, Mehrwegpflicht: Lesen Sie hier, welche Neuerungen 2023 bei Finanzen, Nachhaltigkeit und im Alltag auf uns zukommen.

Neuerungen 2023: Finanzen

Höherer Sparerpauschbetrag

Für Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden, die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, müssen Sie keine Einkommenssteuer zahlen. Dafür sorgt der sogenannte Sparerpauschbetrag. Mit Jahreswechsel wird dieser nun erhöht. Für alleinstehende Personen bleiben künftig 1.000 Euro statt bisher 801 Euro steuerfrei; für zusammenveranlagte Paare klettert der Freibetrag von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Ebenfalls zum 01. Januar 2023 wird der Grundfreibetrag erhöht, d. h. der Teil Ihres Jahreseinkommens, auf den Sie ebenfalls keine Steuern zahlen müssen. Für Ledige steigt er auf 10.908 Euro (statt 10.347 Euro); für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 Euro. Für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf profitieren Eltern außerdem vom sogenannten Kinderfreibetrag. Auch hier wird die Grenze zum neuen Jahr um 404 Euro auf 6.024 Euro angehoben. Eine weitere Erhöhung um 360 Euro im Jahr 2024 ist ebenfalls schon beschlossen.

Neuerungen 2023 beim Kindergeld

Um Familien in diesen herausfordernden Zeiten besonders zu unterstützen, steigt das Kindergeld für die ersten drei Kinder mit Neujahresbeginn auf jeweils 250 Euro. Das entspricht einem Plus von 31 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind sowie weiteren 25 Euro monatlich für das dritte Kind.

Rentenbeiträge voll absetzbar

Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen ab dem neuen Jahr vollständig von der Steuer abgesetzt werden können. Die geplante Entlastung wird laut Bundesfinanzministerium einen Beitrag zur Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten leisten.

Höhere Krankenkassenbeiträge

Auf eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbetrages müssen sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen einstellen. Ausgeglichen werden sollen damit vor allem die deutlich gestiegenen Kosten, die den Krankenkassen während der Corona-Pandemie entstanden sind.

Neuerungen 2023: Alltag

Führerscheinumtausch

Sollten Sie noch einen „grauen Lappen“, eine „rosa Pappe“ oder weiße Plastikkarte als Führerschein besitzen und zwischen 1959 und 1964 geboren sein, haben Sie noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Führerschein umzutauschen. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 endet die Umtauschfrist dann am 19. Januar 2024.

Maskenpflicht in Verbandskästen

Voraussichtlich ab dem 01. Februar 2023 wird die Pflicht eingeführt, zwei medizinische Masken im Verbandskasten Ihres Fahrzeuges mitzuführen. Wichtig: Sind die anderen Inhalte noch nicht abgelaufen, müssen Sie Ihren Verbandskasten nicht komplett ersetzen, sondern können die Masken einfach ergänzen. Bei Verstoß drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.

Neues Lieferkettengesetz

Für die weltweite Stärkung der Menschenrechte und des Umweltschutzes tritt am 01. Januar 2023 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft, welches Unternehmen künftig dazu verpflichtet, entlang ihrer kompletten Wertschöpfungskette sicherzustellen, dass nicht gegen das Verbot von Ungleichbehandlungen, Zwangs- oder Kinderarbeit verstoßen wird, der Arbeitsschutz missachtet und die Umwelt geschädigt wird.

Neuerungen 2023: Nachhaltigkeit

Mehr Geld für Photovoltaik

Über eine bessere Vergütung dürfen Sie sich ab dem 01. Januar 2023 freuen, wenn Sie eine Photovoltaikanlage besitzen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurde. Das geht aus der Neufassung des von der Bundesregierung beschlossenen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor. Mehr über die neuen Vergütungssätze erfahren Sie hier.

Geringere Förderung von E-Autos und keine höhere CO2-Steuer

Zum Jahreswechsel sinken soll hingegen die Höhe der Förderung für E-Autos. Statt bisher 6.000 Euro reduziert sich die Umwelt- und Innovationsprämie für E-Autos mit einem Kaufpreis von unter 40.000 Euro auf 4.500 Euro. Wagen, die 40.000 bis 65.000 Euro kosten, werden mit 3.000 Euro statt bisher 5.000 Euro gefördert. Ab September 2023 können außerdem nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Auch die ursprünglich geplante Erhöhung der CO2-Steuer auf Benzin und Diesel wird aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten zum Jahresanfang nicht umgesetzt.

Wer vom Auto auf Bus oder Bahn umsteigen möchte, kann sich 2023 jedoch auf das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket freuen. Letzten Informationen zufolge ist eine Einführung zum 1. April 2023 geplant.

Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Für Speisen und Getränke, die zum Mitnehmen verkauft werden, müssen Restaurants, Bistros und Cafés ab dem neuen Jahr neben der herkömmlichen Einwegverpackung auch eine Mehrwegverpackung anbieten. Diese darf nicht teurer sein als die Einwegvarianten und muss für alle Angebotsgrößen zur Verfügung stehen. Ausgeschlossen von der Mehrwegpflicht sind Kioske, Imbisse und Spätkauf-Läden.

Ihre Sparda-Bank München wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr

Das neue Jahr steht in den Startlöchern und wir alle sind gespannt, was es bringen mag. Denn die Zeiten sind nach wie vor ungewiss. Eines können wir Ihnen jedoch schon jetzt versichern: Wir sind weiterhin für Sie da und begleiten Sie rund um Ihre Finanzen. Sollten Sie sich unsicher sein, welche finanziellen Neuerungen Sie 2023 betreffen, beraten wir Sie gerne persönlich.