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Sparerfreibetrag 2023: Profitieren Sie von mehr Kapitalerträgen bei der Geldanlage

Gute Nachrichten für alle Sparfreudigen: Um die Bürger*innen weiter zu entlasten, hat die deutsche Bundesregierung den Sparerfreibetrag erheblich erhöht. Für Kapitalerträge, die innerhalb dieses Pauschalbetrags liegen, müssen seit Januar 2023 gemäß der Änderung keine Abgeltungssteuer, kein Solidaritätszuschlag und auch keine Kirchensteuer gezahlt werden.

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Sie haben also deutlich mehr von dem Geld, das Sie jetzt anlegen. Was der Sparerfreibetrag 2023 für Sie bedeutet und was Sie nun außerdem beachten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Steuern sparen: Wie hoch ist der neue Sparerfreibetrag 2023?

Für den Veranlagungszeitraum ab 2023 dürfen sich alle Sparer*innen über eine Erhöhung der Freibeträge um fast 25 Prozent freuen. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro (vorher 801 Euro) und für Eheleute oder Lebenspartner 2.000 Euro  (vorher 1.602 Euro). Dieser Freibetrag für Kapitalerträge betrifft sowohl Zinsen als auch alle anderen Erträge aus Kapitalvermögen und Wertpapieren, wie z. B. Gewinne aus Kapitalanlagen oder Termingeschäften sowie der Erhalt von Dividenden.

Erteilen Sie einen Freistellungsauftrag

Indem Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank erteilen stellen Sie sicher, dass von Ihren Kapitalerträgen nicht automatisch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Ein befristet erteilter Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar für die Dauer eines Kalenderjahres, kann aber jederzeit von Ihnen geändert oder widerrufen werden. So muss dieser beispielsweise entsprechend angepasst werden, wenn sich – wie in diesem Jahr – die Sparerfreibeträge verändern. Ein unbefristet erteilter Freistellungsauftrag gilt so lange, bis er geändert oder angepasst wird – beispielsweise, wenn der Sparerfreibetrag erhöht wird.

Für Änderungen benötigen Sie lediglich Ihre zehnstellige Steuer-Identifikationsnummer inklusive Prüfziffer. Diese insgesamt elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Wichtig: Ehepaare, die einen gemeinsamen Freistellungsauftag erteilen möchten, müssen beide Steuer-Identifikationsnummern angeben. Sollten Sie Ihre Steuer-ID nicht finden, können Sie diese auch beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Füllen Sie dafür einfach online ein Formular aus, Ihre Steuer-Identifikationsnummer bekommen Sie dann per Post zugesendet. Dies kann aufgrund hoher Anfragen aktuell einige Wochen dauern. Übrigens: Sie können auch mehrere Freistellungsaufträge erteilen. So zum Beispiel, wenn Sie mehrere Konten besitzen. Achten Sie in diesem Fall aber unbedingt darauf, dass diese zusammen noch unter Ihrer Höchstgrenze liegen. Denn als Bank sind wir dazu verpflichtet, Zinserträge direkt ans Finanzamt zu melden.

Sie haben bereits Ihre Höchstgrenze als Freistellungsauftrag erteilt

Legen Sie Ihr Geld nur bei einer Bank an, können Sie sich dort auch den vollen Betrag von nun 1.000,- Euro freistellen lassen. Sollten Sie bereits in der Vergangenheit Ihren maximalen Betrag von zuvor 801,- bzw. von 1.602,- Euro bei uns genutzt haben, hat sich dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000,- Euro bzw. 2.000 Euro für Sie erhöht. In diesem Fall müssen Sie nichts mehr tun.

Wenn Ihr Freistellungsauftrag bei uns aktuell niedriger ist als die mögliche Obergrenze, haben wir diesen zum 01.01.2023 entsprechend der allgemeinen Erhöhung angepasst. Konkret handelt es sich dabei  um eine Erhöhung um 24,844 Prozent.

Wichtig: Diese Regelung gilt nicht, wenn Geld bei verschiedenen Banken angelegt wurde. Denn dann verteilen sich auch die Freistellungsaufträge (und die Höchstgrenze) auf diese Banken.

Jetzt Geld anlegen und vom Sparerfreibetrag 2023 profitieren

Sie möchten von dem neuen Sparer-Pauschbetrag Gebrauch machen und Geld für die Zukunft sparen und vermehren? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten einer Geldanlage.