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Wohngeldreform 2023: Wer hat Anspruch und wie funktioniert der Antrag?

Rund zwei Millionen deutsche Haushalte mit geringem Einkommen haben seit Beginn des Jahres 2023 Anspruch auf Wohngeld. Vor allem Familien, Alleinerziehende und Senior*innen profitieren von dem staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.

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Dieser Zuschuss wurde vor dem Hintergrund steigender Mieten und Energiekosten zum Jahreswechsel umfangreich reformiert. Neben höheren Wohngeldbezügen sollen durch die Wohngeldreform 2023 deutlich mehr Haushalte durch entlastet werden. Lesen Sie hier, wer künftig einen Anspruch hat und wo Sie das Wohngeld beantragen können.

Wer hat nach der Wohngeldreform 2023 Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich gilt: Personen, die ein geringes Einkommen haben, wird empfohlen, ihren Wohngeldanspruch zu prüfen. Ob dieser Anspruch berechtigt ist, hängt dann von verschiedenen Faktoren. Dazu zählen:

  • Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Wohnort
  • Höhe der Miete

Wer in einer teuren Großstadt wohnt, kann beispielsweise mit einem höheren Zuschuss rechnen als auf dem Land. Auch Personen, die in einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohngeld.

Keinen Wohngeldanspruch haben hingegen Personen, die bereits Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder das künftige Bürgergeld erhalten und deren Wohnkosten dort bereits berücksichtigt werden.

Einen ersten groben Überblick, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, gibt der Wohngeldrechner der Bundesregierung.

Was ändert sich durch die Wohngeldreform 2023?

Die Wohngeldreform stützt sich auf drei Komponenten, die neben steigenden Mieten und Heizkosten auch Klima-Aspekte berücksichtigen.

Allgemeine Leistungsverbesserung

Die Wohngeldbezüge verdoppeln sich laut Bundesregierung von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat pro anspruchsberechtigtem Haushalt. Gleichzeitig gibt es durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen deutlich mehr Anspruchsberechtigte. So steigt die Zahl der berechtigten Haushalte von bundesweit 600.000 auf  zwei Millionen.

Dauerhafte Heizkostenkomponente

Um die steigenden Energiekosten abzufedern, wird das Wohngeld künftig eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Sie beträgt zwei Euro pro Quadratmeter und wird auf das Wohngeld aufgeschlagen.

Klimakomponente

Die Mieten steigen auch, weil Gebäude energetisch saniert werden und Vermieter*innen die Kosten hierfür teilweise auf die Mieten umlegen. Diese zusätzliche Belastung für Mieter*innen wird in der Klimakomponente berücksichtigt – ein pauschaler Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je Quadratmeter. Um die Klimakomponente zu beantragen, ist im Wohngeldantrag eine Einzelangabe zum Energiestandard anzugeben. Ein Nachweis ist hier nicht erforderlich.

Wo kann man Wohngeld beantragen?

Wer bereits Wohngeld bezieht, profitiert seit dem 01. Januar 2023 automatisch von der Erhöhung. Alle, die zum ersten Mal oder wieder Wohngeld beanspruchen können, müssen dies selbstständig bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen.

Da der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert wurde, könnte sich die Auszahlung Expert*innen zufolge jedoch um einige Zeit verzögern. So müssen Antragsteller*innen im Landkreis Augsburg derzeit mit einer Wartezeit von etwa acht Wochen, in der Stadt München sogar mit einer Wartezeit von bis zu zwölf Monaten rechnen.

Grund dafür ist neben dem Personalmangel auch die Tatsache, dass die Anträge teilweise nicht digital, sondern nur von Hand bearbeitet werden können, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Doch keine Sorge: Auch wenn es etwas dauert, werden Ansprüche rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.

Beratung bei der Sparda-Bank München

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